Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Anwendungsbereich und allgemeine Bestimmungen

§1.1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten für die Erbringung und Nutzung von Dienstleistungen (nachfolgend „Leistungen“ genannt, konkretisiert unter Ziffer 3) durch Alexandra Bessler-Fasciano, Holzweg 9a, 61440 Oberursel. Die von Alexandra Bessler-Fasciano angebotenen Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmen oder Personen, die als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB anzusehen sind (nachfolgend „Auftraggeber“, zusammen mit Alexandra Bessler-Fasciano die „Parteien“). 

§1.2
Abweichungen von diesen AGB gelten nur dann als vereinbart, wenn sie von Alexandra Bessler-Fasciano ausdrücklich in Textform, (z.B. per E-Mail) bestätigt worden sind. Insbesondere führt die bloße Unterlassung eines Widerspruchs von Alexandra Bessler-Fasciano gegen Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers nicht dazu, dass diese als vereinbart gelten. Dies gilt auch dann, wenn Alexandra Bessler-Fasciano in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des Auftraggebers Leistungen vorbehaltlos ausführt.  

§1.3
Aus wichtigem Grund, insbesondere bei Änderungen von gesetzlichen Bestimmungen, der Rechtsprechung oder Marktverhältnissen, kann Alexandra Bessler-Fasciano dem Auftraggeber Änderungen dieser AGB mitteilen. Die geänderten AGB gelten als vereinbart, wenn der Auftraggeber der Änderung nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung widerspricht und Alexandra Bessler-Fasciano den Auftraggeber auf diese Folge ausdrücklich hingewiesen hat. Unabhängig davon bedürfen Änderungen des Umfangs der geschuldeten Leistungen der ausdrücklichen Zustimmung des Auftraggebers.

§2 Abschluss des Vertrages

Ein Vertrag zwischen den Parteien (der „Vertrag“) kommt durch gegenseitige Unterzeichnung eines separaten Angebotes in Textform unter vollständiger Einbeziehung dieser AGB zustande. Als Unterzeichnung in diesem Sinne gilt hierbei auch eine Zeichnung über Onlinedienste wie DocuSign, PandaDocs, etc. oder die digitale Unterzeichnung eines (PDF-)Dokuments.

§3 Leistungsumfang

§3.1
Die verschiedenen von Alexandra Bessler-Fasciano zu erbringenden Dienstleistungen sind in einem diesen AGB beigefügten Angebot („Angebot“) aufgeführt. Zur Leistungserfüllung kann Alexandra Bessler-Fasciano jederzeit Dritte heranziehen, um vertraglich geschuldete Leistungen zu erbringen. Die Dienstleisterin bietet Recruiting-Dienstleistungen ( z.B. Beratung, Erstellung und Schaltung von Anzeigen, Vorqualifizierung von Bewerbern) sowie Foto- und Videografie an. Der genaue Leistungsumfang wird je nach Vereinbarung im individuellen Angebot festgelegt.

§3.2
Dem Auftraggeber ist bekannt, dass einige Leistungen von Leistungen Dritter (z.B. Plattformen wie Facebook, Instagram ) und einer Vielzahl von Faktoren abhängig sind, die einem ständigen Wandel unterliegen, ohne Nennung von Gründen ausgesetzt werden können und nicht im Detail bekannt sind. Unvorhergesehene Änderungen, insbesondere, aber nicht beschränkt auf die Platzierung und Sichtbarkeit, können nicht ausgeschlossen werden und stellen keinen Mangel der Leistungen von Alexandra Bessler-Fasciano oder eine Verletzung der Pflichten von Alexandra Bessler-Fasciano dar.

§3.3
Im Falle der Erstellung einer Website und/oder Landingpage für Bewerberkampagnen, wird der Auftraggeber selbst für die Einstellung der Website, die Speicherung der Website auf einem fremden oder eigenen Server (Host Providing), die Verfügbarkeit der Website und die Beschaffung und/oder Verfügbarkeit einer Domain sorgen, soweit nicht anderweitig zwischen den Parteien vereinbart. Auch die dauernde Pflege der Website ist nur dann Leistungsgegenstand, wenn dies ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart wurde.

§3.4

Der Umfang der vom Anbieter geschuldeten Leistung richtet sich ausschließlich nach der Leistungsbeschreibung im jeweiligen Angebot des Anbieters, nicht jedoch nach allgemeinen werblichen Informationen im Internet oder anderen Medien.

§3.5

Die Dienste werden über eine vereinbarte Vertragslaufzeit erbracht.

§3.5

Der Anbieter verpflichtet sich gemäß der Natur seiner angebotenen Dienstleistungen nicht zur Herbeiführung eines bestimmten Erfolges. Die Parteien sind sich darüber einig, dass bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen die Anbieterin dem Auftraggeber gegenüber ausdrücklich keinen konkreten quantitativen und/oder wirtschaftlichen Erfolg schuldet. Der Kunde trägt selbst die Verantwortung für sämtliche Handlungen, die er im Zuge der Beratung oder außerhalb dieser durchführt.

§3.6

Der Auftraggeber bestimmt das Budget der Werbekosten, das zusätzlich zur Vergütung anfällt. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, erfolgt die Abrechnung der Werbekosten unmittelbar zwischen dem Auftraggeber und der Werbeplattform. Der Auftraggeber trägt sämtliche anfallenden Werbekosten

§4 Zusammenarbeit, Freistellung

§4.1
Der Auftraggeber ist verpflichtet, Alexandra Bessler-Fasciano, die für die Erbringung der Leistungen gemäß Ziffer 3 wesentlichen (Zugangs-)Daten, Unternehmensinformationen, Bilddateien, Texte, Grafiken, Logos und Vorlagen zur Verfügung zu stellen („Auftraggebermaterial“), sofern diese nicht von Alexandra Bessler-Fasciano geschaffen werden. Soweit der Auftraggeber Alexandra Bessler-Fasciano Auftraggebermaterial zur Verfügung stellt, sichert der Auftraggeber zu, dass (i) das Auftraggebermaterial frei von Rechten Dritter ist und (ii) der Auftraggeber zur Übergabe und Nutzung dieses Auftraggebermaterials berechtigt ist.  

§4.2
Der Auftraggeber stellt Alexandra Bessler-Fasciano von allen Ansprüchen Dritter frei, soweit diese auf der Behauptung beruhen, dass das Auftraggebermaterial das geistige Eigentumsrecht und/oder Schutzrechte eines Dritten verletzen und zahlt die Schäden und Kosten (einschließlich angemessener Anwaltskosten), die Alexandra Bessler-Fasciano im Zusammenhang mit der Abwehr solcher Ansprüche entstehen. Alexandra Bessler-Fasciano kann hierfür einen angemessenen Vorschuss vom Auftraggeber verlangen.  

§4.3
Handelt es sich um abnahmepflichtige Leistungen, ist der Auftraggeber verpflichtet, die erbrachten Leistungen nach Fertigstellung abzunehmen, sofern die Leistungen keine wesentlichen Sachmängel aufweisen. Die seitens des Auftraggebers abzunehmenden (Teil-)Leistungen der Anbieterin gelten auch dann als abgenommen, wenn der Auftraggeber sich auf Aufforderung der Anbieterin hin zur Abnahme der entsprechenden (Teil-)Leistung nicht innerhalb von 7 Werktagen schriftlich erklärt.

§4.4
Der Auftraggeber ermöglicht Alexandra Bessler-Fasciano zu seinen üblichen Geschäftszeiten im erforderlichen Umfang den Zutritt zu seinen Geschäftsräumen, sodass Alexandra Bessler- Fasciano die Leistungen nach Ziffer 3 erbringen kann. Für die Foto- und Videografie hat der Auftraggeber sicherzustellen, dass die benötigten Räumlichkeiten, Personen und Requisiten vorbereitet sind.

§4.5

Verzögerungen, die durch unzureichende Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zu Lasten der Dienstleisterin.

§4.6

Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass es im Rahmen des Vertragsverhältnisses entscheidend von seiner Mitwirkung abhängt, ob und wie schnell er eigene Ziele und Erfolge erreicht. Seine Mitwirkung ist daher von zentraler Bedeutung für den Nutzen, den er aus dem Vertrag ziehen kann. Der Auftraggeber sorgt daher auch ohne besondere Aufforderung durch die Anbieterin dafür, dass der Anbieterin alle für die Dienstleistung notwendigen Informationen bzw. Daten zeitgerecht zur Verfügung gestellt werden und die erforderlichen zuverlässigen, korrekten und vollständigen Auskünfte erteilt werden. Dies gilt auch für alle Informationen, Daten, Vorgänge und Umstände, die erst während der Beratungstätigkeit vorliegen oder bekannt werden.

§4.7

Verletzt der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten oder sonstige Umstände außerhalb der Einflusssphäre der Anbieterin, welche der Anbieterin an der Erbringung der vereinbarten Beratungsleistungen hindern, verschiebt sich ein eventuell vereinbarter Terminplan (Roadmap). Darüber hinaus ist die Anbieterin berechtigt, dem Kunden die durch ihn verursachten Mehrkosten in Rechnung zu stellen. Ansprüche von Alexandra Bessler-Fasciano aufgrund Annahmeverzug bleiben unberührt.

§5 Vergütung und Zahlungsbedingungen

§5.1
Die Vergütung für die Leistungen von Alexandra Bessler-Fasciano und die jeweiligen Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem Angebot. Die Vergütung von Alexandra Bessler-Fasciano setzt sich hierbei in der Regel aus einem Festbetrag (zahlbar sofort nach Vertragsabschluss) für das erstmalige SetUp von Recruiting Kampagnen (nachfolgend „Fixum“) und je nach Angebot aus 1-2 weiteren Teilzahlungen zusammen.

§5.2
Alle von Alexandra Bessler-Fasciano angegebenen Gebühren und Preise sind Nettopreise ohne Umsatzsteuer. Enthält das Angebot keine Bestimmungen über das Zahlungsziel, ist das Fixum im Voraus, nach Zustandekommen des Vertrages zur Zahlung fällig. Alexandra Bessler-Fasciano wird dem Auftraggeber mit der Unterzeichnung des Vertrages eine entsprechende Rechnung zukommen lassen. 

§5.3
Die verfügbaren Zahlungsoptionen sind im Angebot aufgeführt. Wenn das Angebot keine Bestimmungen zu den Zahlungsoptionen enthält, erfolgen die Zahlungen per Überweisung auf das Geschätskonto von Alexandra Bessler-Fasciano.

§6 Haftung

§6.1
Alexandra Bessler-Fasciano haftet für Schäden, wenn diese auf (i) Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Alexandra Bessler-Fasciano oder ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, (ii) fahrlässiger Verletzung solcher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten) durch Alexandra Bessler-Fasciano oder ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, jedoch begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren typischen Schaden oder (iii) auf eine fahrlässige Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch Alexandra Bessler-Fasciano oder ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen oder (iv) eine zwingende gesetzliche Haftung von Alexandra Bessler-Fasciano beruhen.     

§6.2
Ein Mitverschulden des Auftraggebers ist zu berücksichtigen. Der Auftraggeber ist im weitest möglichen Umfang verpflichtet alles zu tun, um den Eintritt weiterer Schäden zu verhindern (Schadensminderungspflicht).

§6.3
Diese Haftungsregelung ist abschließend, soweit sich aus dieser Vereinbarung nicht explizit etwas anderes ergibt. Sie gilt für alle Schadenersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auch für vorvertragliche oder nebenvertragliche Ansprüche. Diese Haftungsregelung gilt auch zugunsten etwaiger gesetzlicher Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Alexandra Bessler-Fasciano, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden. 

§6.4
Der Auftraggeber ist verpflichtet, Schäden im Sinne der vorstehenden Haftungsregelungen unverzüglich in Textform gegenüber Alexandra Bessler-Fasciano anzuzeigen oder durch Alexandra Bessler-Fasciano dokumentieren zu lassen, so dass Alexandra Bessler-Fasciano möglichst frühzeitig informiert ist und den Schaden gemeinsam mit dem Auftraggeber eventuell noch mindern kann. 

§6.5
Alexandra Bessler-Fasciano haftet nicht für Schäden, die durch technische Ausfälle oder Leistungsunterbrechungen seitens Alexandra Bessler-Fasciano oder Dritter entstehen. 

§7 Verjährung von Ansprüchen

§7.1
Ansprüche des Auftraggebers wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel bestehen, verjähren, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, innerhalb eines Jahres ab Beginn der Verjährungsfrist. Dies gilt nicht, soweit es sich bei dem betreffenden Schaden des Auftraggebers um einen Personenschaden handelt. Ansprüche wegen Personenschäden verjähren innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist.

§7.2
Ein Rücktritt vom Vertrag oder eine Minderung der Zahlungen ist unwirksam, wenn der Anspruch auf Erfüllung oder Nacherfüllung des Auftraggebers verjährt ist.

§8 Urheberrecht und Lizenz

§8.1
Der Auftraggeber erhält ein – einfaches – Nutzungsrecht zur Nutzung der Kampagnen, Lizenzen und Inhalte während der Vertragslaufzeit. Die für die Kampagne erstellen Bilder dürfen ausschließlich für die gemeinsame Kampagne, Social Media Beiträge (nicht bezahlt) und eigene Website, jedoch nicht für Werbezwecke genutzt werden. Die Verwendung der Bilder auf Social Media erfordert zwingend die Nennung des Foto- und Videografen. Bei Nutzung der Bilder auf der eigenen Website, ist zwingend der Name und die Website des Foto- und Videografen im Impressum zu erwähnen. Sollte eine weitere Nutzung außerhalb dieses Rahmens gewünscht sein, wird dies direkt mit der Anbieterin geklärt. Jegliche Weitergabe und/oder Vervielfältigung der Inhalte (Creatives, Texte, Bild- und Videomaterial) ist untersagt, insbesondere für Mitarbeiter- und Auftragsgewinnungskampagnen durch andere Agenturen als den ANBIETER (Mitbewerber). Jeder Verstoß wird verfolgt und führt zu möglichen Schadensersatzansprüchen.

§8.2
Alexandra Bessler-Fasciano behält sich das Recht vor, von ihrem Recht auf Urhebernennung Gebrauch zu machen.

§8.3
Alexandra Bessler-Fasciano ist berechtigt, die von Alexandra Bessler-Fasciano vollständig oder teilweise selbst geschaffenen, vertragsgegenständlichen Werke jederzeit zu Demonstrationszwecken oder als Referenz für ihre Arbeit zu benutzen (Selbstnutzung). Zu diesem Zweck kann die Anbieterin u.a. Vervielfältigungen einzelner Teile von Werken oder der Werke im Ganzen erstellen, Werke öffentlich zeigen, ausstellen, vorführen, senden oder auf sonstige Weise verwerten. Alexandra Bessler-Fasciano muss hierbei jedoch stets auf die Rechte des Auftraggebers Rücksicht nehmen und auf diese an einer üblichen Stelle hinweisen. Bei der Nutzung nicht mehr vom Auftraggeber genutzter (nicht aktueller) Versionen der Werke oder Teile der Werke, ist auf die berechtigten Interessen des Auftraggebers (z.B. an einer Entfernung rechtswidriger, anstößiger oder veralteter Inhalte oder an einem völlig veränderten Designkonzept) angemessene Rücksicht zu nehmen. 

§8.4

Der Auftraggeber räumt Alexandra Bessler-Fasciano weiterhin das Recht ein, sämtliche Marken, Logos, Namen oder sonstige geschäftliche Kennzeichen des Auftraggebers im Rahmen der zu erbringenden Leistungen uneingeschränkt zu nutzen. Abweichungen hiervon bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

§8.5

Alexandra Bessler-Fasciano ist berechtigt, anonymisierte Daten der Kampagnen zu erheben, auszuwerten und zu nutzen. Dies umfasst insbesondere aber nicht abschließend die Abbildung der Werbeanzeigen sowie der Kampagnenstrukturen und der Kampagnenstrategie.

§8.6

Alexandra Bessler-Fasciano ist berechtigt, bei einer erfolgreichen Zusammenarbeit, in der Presse / Fachmagazinen und auf eigenen und fremden Werbeträgern, mit Namen und/oder Firmenlogo des KUNDEN die für diesen erbrachte Leistung darzustellen und/oder auf die Geschäftsbeziehung hinzuweisen.

§9 Aufrechnung, Minderung, Zurückbehaltung

§9.1
Der Auftraggeber hat ein Recht zur Aufrechnung und/oder Minderung gegenüber Alexandra Bessler-Fasciano nur, wenn seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Alexandra Bessler-Fasciano anerkannt ist. 

§9.2
Das Recht des Auftraggebers, nicht tatsächlich geschuldete Vergütung zurückzufordern, bleibt von der Beschränkung der Ziffer 9.1 unberührt.

§10 Laufzeit und Beendigung

§10.1
Eine vorzeitige Kündigung von Verträgen mit fester Laufzeit ist ausgeschlossen. Stornierungen und andere Vertragsauflösungen sind nicht möglich.

§10.2
Das gesetzliche Recht der Parteien zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für die andere Vertragspartei insbesondere dann vor, wenn:

  1. eine der Parteien ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag schwerwiegend verletzt und der anderen Partei ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zugemutet werden kann; 

  2. der Auftraggeber mit der Zahlung fälliger Gebühren oder sonstiger Vergütungen auch nach Ablauf einer von Alexandra Bessler-Fasciano gesetzten angemessenen Frist zur Abhilfe mehr als zwei (2) Monate im Rückstand ist; 

  3. ein Insolvenzverfahren über das gesamte oder einen Teil des Vermögens einer Partei beantragt, eingeleitet oder abgewiesen wird;

  4. bei einer der Parteien ein Insolvenzgrund im Sinne der §§ 17‑19 Insolvenzordnung (InsO) vorliegt; oder

  5. sich die wirtschaftlichen Verhältnisse einer Partei derart verschlechtern, dass eine ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages nicht mehr erwartet werden kann, auch wenn kein Insolvenzgrund im Sinne der §§ 17‑19 InsO vorliegt.

§10.3
Jede Kündigung muss durch Erklärung in Schriftform erfolgen.

§11 Geheimhaltung

§11.1
Die Parteien verpflichten sich, über alle vertraulichen Informationen, die sie im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangen oder bereits erlangt haben, zeitlich unbegrenzt Stillschweigen zu bewahren und diese nicht zu offenbaren oder anderweitig zu verwenden, soweit dies nicht zur Erfüllung des Vertrages erforderlich ist. Vertrauliche Informationen sind alle Informationen und Unterlagen der Parteien, die als vertraulich bezeichnet werden oder nach den Umständen als vertraulich anzusehen sind, insbesondere Informationen über Betriebsabläufe, Geschäftsbeziehungen, weitere Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse, Know-how, sämtliche Arbeitsergebnisse, sowie das Geschäftsmodell von Alexandra Bessler-Fasciano.

§11.2
Ausgenommen von dieser Verpflichtung sind vertrauliche Informationen, die 

  1. der anderen Partei nachweislich bereits bei Vertragsanbahnung bekannt waren oder danach durch Dritte bekannt werden, ohne dass ein Verstoß gegen eine Geheimhaltungsvereinbarung, gegen gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen vorliegt;

  2. der Öffentlichkeit bekannt war, es sei denn, dass dies auf eine Verletzung dieses Vertrages zurückzuführen ist;

  3. aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen auf Anordnung eines Gerichts oder einer Behörde offengelegt werden mussten. Soweit zulässig und möglich, wird die zur Offenlegung verpflichtete Partei die andere Partei in einem solchen Fall vorab informieren und ihr die Möglichkeit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen.

§11.3
Die Weitergabe von vertraulichen Informationen an Dritte bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der anderen Partei, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

§11.4
Die Parteien stellen durch geeignete vertragliche Regelungen sicher, dass auch die für sie tätigen Mitarbeiter und Auftragnehmer ohne zeitliche Einschränkung die individuelle Nutzung oder Weitergabe von vertraulichen Informationen unterlassen. Die Parteien werden Mitarbeitern oder Auftragnehmern vertrauliche Informationen nur in dem Umfang offenbaren, wie diese Mitarbeiter oder Auftragnehmer die Informationen für die Erfüllung des Vertrages kennen müssen.

§12 Werbung

Der Auftraggeber willigt ein, dass Alexandra Bessler-Fasciano die Zusammenarbeit zwischen Alexandra Bessler-Fasciano und dem Auftraggeber zu Marketingzwecken offenlegen und in diesem Zusammenhang auch das Firmenlogo des Auftraggebers verwenden darf.

§13 Datenschutz

Alexandra Bessler-Fasciano behandelt die persönlichen Daten des Auftraggebers in Übereinstimmung mit den Datenschutzstandards und -vorgaben. Alexandra Bessler-Fasciano hat angemessene organisatorische und technische Maßnahmen ergriffen, um die Verfügbarkeit, Integrität, Authentizität und Vertraulichkeit ihrer im Rahmen der Erbringung der Leistungen eingesetzten Informationssysteme, Komponenten und Prozesse sowie aller vom Auftraggeber bereitgestellten oder anderweitig zugänglich gemachten Daten sicherzustellen. Diese Anforderungen gelten auch für die Kommunikation und Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber. 

§14 Schlussbestimmungen

§14.1
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder sonstiger Vertragsunterlagen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder eine notwendige Regelung nicht enthalten, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke gilt nachträglich diejenige rechtlich zulässige Regelung als vereinbart, die dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt hätten oder nach Sinn und Zweck von den Parteien vereinbart worden wäre, wenn sie die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit der betreffenden Bestimmung oder die Lücke bedacht hätten.

§14.2
Der Vertrag und die übrigen Vertragsunterlagen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

§14.3
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag (insbesondere auch für Aufrechnungs- und Gegenansprüche) ist Oberursel.